Leider ist eine Lieferung an Postfächer nicht möglich – gleiches gilt für Packstationen oder den Versand an Nachbarn.
Aufgrund des aktualisierten Jugendschutzgesetzes (§10 JuSchG) dürfen E-Zigaretten und Liquids nur an volljährige Personen und auch nur persönlich übergeben werden (dies wird mit der Gegenprüfung des Personalausweises sichergestellt).